Herkunftssprachlicher Unterricht
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte ist fester Bestandteil der Integrationspolitik in NRW. Die Durchführung des HSU für Kinder und Jugendliche, die öffentliche Schulen besuchen, ist Aufgabe des Landes.
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein Angebot in der Primarstufe und Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die in Deutsch und in mindestens einer weiteren Sprache aufwachsen. In der Sekundarstufe II wird er soweit möglich in ein Fremdsprachenangebot überführt.
Die Bedeutung des HSU wird in zwei Gesetzen hervorgehoben:
§ 2 Abs. 10 Schulgesetz bestimmt: „Die Schule fördert die Integration von Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schülerinnen und Schüler.“
§ 10 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz bestimmt: „Das Land erkennt Mehrsprachigkeit als wichtiges Potential für die kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens und für die Förderung chancengerechter Bildungsteilhabe im Sinne dieses Gesetzes an.“
Darüber hinaus ist der HSU in den Ausbildungsordnungen für die Primarstufe (§ 3 Absatz 4 AO-GS) und für die Sekundarstufe I (§ 5 APO-S I) und in den Stundentafeln verankert.
Für den HSU gibt es einen Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4 und 5 und 6 sowie einen Lehrplan für die Sekundarstufe I. Der Lehrplan gilt für alle Sprachen.
Die konkrete Umsetzung des HSU ist im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 – 61 Nr. 2) geregelt.
Im Rahmen des Masterplan Grundschule werden ab dem Schuljahr 2021/2022 für das Landesprogramm „Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder“ 70 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt, sodass insgesamt 1.006 Stellen im HSU bereitstehen.
Zurzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen HSU in folgenden 29 Sprachen: Albanisch, Arabisch, Aramäisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Farsi/Dari, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Kurmanci, Mazedonisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Sorani, Spanisch, Thai, Türkisch, Twi, Ukrainisch und Zazaisch.