Stadt erstattet Gebühren für Betreuung im Monat April

Die Stadt Jülich informiert, dass das Land NRW und die Kommunen sich darauf verständigt haben, dass für den Monat April keine Gebühren für OGS und Übermittagbetreuung gezahlt werden müssen.

Für die im März ausgefallenen Tage haben Eltern dagegen keinen Anspruch auf Erstattung. Eltern, die eine Lastschrift oder einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen sie nichts unternehmen. Die Stadtkasse wird nicht abbuchen oder einziehen.

Das Essensgeld wird für die ausgefallenen Schultage erstattet. Hier möchte die Stadt Jülich aber noch abwarten, wie es nach den Osterferien weitergeht.

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