Stadt erstattet Gebühren für Betreuung im Monat April
Für die im März ausgefallenen Tage haben Eltern dagegen keinen Anspruch auf Erstattung. Eltern, die eine Lastschrift oder einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen sie nichts unternehmen. Die Stadtkasse wird nicht abbuchen oder einziehen.
Das Essensgeld wird für die ausgefallenen Schultage erstattet. Hier möchte die Stadt Jülich aber noch abwarten, wie es nach den Osterferien weitergeht.