Not-Betreuungsangebot (aktualisiert am 21.03.2020)

Von
18.03.2020
Ende
19.04.2020
Kategorie
Jülich und Welldorf

Ab Mittwoch, 18.03.  gibt es ein Not-Betreuungsangebot, während der üblichen Unterrichtszeit (1.– 6.Stunde) sowie in der Zeit der Übermittagbetreuung/OGS.

Dieses Angebot kann in analoger Anwendung der aufsichtlichen Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW jedoch ausschließlich nur für Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrlicheSchlüsselperson sind, gelten. Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

 

Ab Montag, 23.03.2020 gibt es hierzu wichtige Änderungen und Ergänzungen:

  • Das Kind kann unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung kommen, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.
  • Es ist ab sofort unerheblich, ob das Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.
  • Bei Bedarf steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Zu beachten ist: es fahren in diesem Zeitraum keine Schulbusse.

 

Zur Beantragung der Not-Betreuung hat das Ministerium des Landes NRW einen Vordruck herausgegeben, der vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss.

Darin ist anzugeben, wann Betreuungsbedarf besteht.

Bitte melden Sie Betreuungsbedarf per Mail an: Schulleitung(at)nordschule-juelich(dot)de

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